EUDR-Nachweiseim laufenden Prozess.
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte verlangt für Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Holz, Rind und Naturkautschuk einen lückenlosen Nachweis bis zum Erzeugungsort. fabular hat dafür ein eigenes Modul: Referenznummern werden am Beleg erfasst und wandern automatisch bis in die Charge – nicht in einer Nebenliste, sondern im Vorgang selbst.
fabular. Prozesskette
EchtzeitOffene Aufträge
128
Chargen heute
24
fabAI erkennt: Charge L-2481 läuft 3 Tage vor Mindesthaltbarkeit – FEFO-Vorschlag erstellt.
- Eigenes EUDR-Modul im Standard
- Nachweis wandert bis in die Charge
- Pflichtfelder erzwungen statt erhofft
Drei Nachweise, ein Informationssystem
Marktakteure müssen für relevante Erzeugnisse belegen, dass sie entwaldungsfrei und im Erzeugerland legal produziert wurden, und dafür eine Sorgfaltserklärung an das EU-Informationssystem übermitteln. Von dort kommen Referenz- und Prüfnummer zurück, über die sich die Lieferkette nachvollziehen lässt.
Entwaldungsfrei
Die Ware darf nicht von Flächen stammen, die nach dem Stichtag entwaldet wurden. Der Bezug zum Erzeugungsort ist damit Teil der Warenwirtschaft, nicht der Ablage.
Legal erzeugt
Produktion nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlands. Der Nachweis hängt am Lieferanten und muss zur Lieferung zuordenbar bleiben.
Sorgfaltserklärung
Die Erklärung geht an das EU-Informationssystem, das Referenz- und Prüfnummer ausstellt. Diese Nummern sind der eigentliche Nachweis in der Kette.
Betroffene Rohstoffe
Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk – jeweils samt der daraus hergestellten Erzeugnisse. Ein Schokoriegel fällt genauso darunter wie die Kakaobohne.
Marktteilnehmer und Händler
Betroffen ist, wer in den EU-Verkehr bringt, auf dem EU-Markt bereitstellt oder ausführt. Die Pflichten unterscheiden sich, entfallen aber selten ganz.
Länder-Benchmarking
Die EU stuft Erzeugerländer nach Risiko ein. Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten als Länder mit geringem Risiko, was den Prüfaufwand reduziert.
Wie der Nachweis durch den Prozess wandert
Der Kern des Moduls ist nicht die Erfassungsmaske, sondern die Weitergabe. Eine einmal erfasste Regulation begleitet die Ware über jeden Vorgang – auch über Umlagerungen und Mischungen hinweg.
Vom Einkauf bis in die Charge
- 1
Artikel deklarieren
Stammdaten
- 2
Regulation am Kontrakt
Einkauf
- 3
Übernahme in die Warenbewegung
Wareneingang
- 4
Nachweis an der Charge
Lager
- 5
Umlagern und Mischen
Lagerbewegung
- 6
Weitergabe an den Kunden
Versand
Referenznummer und Prüfcode sind je Position eindeutig zu halten – sonst entstehen bei Mischungen und Chargen Doppeldeutigkeiten.
Was das Modul konkret tut
Aktiviert wird es über eine globale Einstellung; danach steht die Regulation in Kontrakt, Warenbewegung und Charge zur Verfügung.
Artikel-Deklaration
Je Artikel wird hinterlegt, ob er EUDR-pflichtig, optional oder nicht relevant ist. Diese Einstufung steuert, ob und wie streng der Nachweis eingefordert wird.
Erzwungene Vollständigkeit
Bei einem EUDR-pflichtigen Artikel lässt sich die Warenbewegung nicht abschließen, solange keine Regulation hinterlegt ist. Der Nachweis fehlt dann nicht erst beim Audit, sondern sofort.
Referenznummer als Pflichtfeld
Jede Regulationsposition trägt die Referenznummer aus dem EU-Informationssystem, dazu den Prüfcode. Die Referenznummer ist immer verpflichtend.
Automatische Weitergabe
Vom Kontrakt in die Warenbewegung, von dort in die Charge und aus der Charge in die nächste Bewegung. Niemand überträgt Nummern von Hand.
Mischen und Umlagern
Beim Umziehen wandert die Regulation aus der Charge in die Quellposition und von dort ins Ziel. Beim Mischen werden die Positionen beider Quellen zusammengeführt.
Übergangszeit abgefedert
Für Ware, die vor dem Stichtag eingebucht wird, gibt es die offizielle Dummy-Referenznummer und einen Knopf, der die Position automatisch anlegt – damit die Buchung nicht am Pflichtfeld hängen bleibt.
Wann es für wen gilt
Die Termine wurden mehrfach verschoben. Der folgende Stand berücksichtigt die Anpassungen vom Oktober 2025 – prüfen Sie ihn vor einer Entscheidung gegen die aktuelle EU-Veröffentlichung.
- 2023
In Kraft getreten
Die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte tritt am 29. Juni 2023 in Kraft, mit Übergangsfristen bis zur Anwendung.
- 2025
Anwendung für mittlere und große Unternehmen
Ab 30. Dezember 2025 gelten die Nachweispflichten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sorgfaltserklärungen übermittelt werden.
- 2026
Ende des straffreien Fensters
Ab Juli 2026 drohen mittleren und großen Unternehmen Sanktionen. Ab 30. Dezember 2026 gelten die Pflichten auch für Klein- und Kleinstunternehmen.
- 2027
Sanktionen für kleine Unternehmen
Ab Januar 2027 endet auch für Klein- und Kleinstunternehmen die straffreie Übergangszeit.
Die EU hat den Aufwand zwischenzeitlich deutlich reduziert: Unternehmen können eine jährliche Sorgfaltserklärung abgeben statt einer je Lieferung oder Charge, bestehende Erklärungen lassen sich bei Wiedereinfuhr weiterverwenden, und nachgelagerte große Unternehmen müssen im Kern nur noch die Referenznummern ihrer Lieferanten erheben und weiterverwenden. Was bleibt, ist die Aufgabe, genau diese Nummern verlässlich an der richtigen Ware zu haben.
Zur EUDR in fabular
Betrifft uns die EUDR überhaupt?
Wenn Sie mit Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao oder Naturkautschuk zu tun haben – oder mit Erzeugnissen daraus –, mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Betroffen ist, wer solche Waren erstmals auf den EU-Markt bringt, sie dort bereitstellt oder ausführt. Ob Sie als Marktteilnehmer oder als Händler gelten, ändert den Umfang der Pflichten, aber selten die Betroffenheit. Für die konkrete Einordnung schauen wir uns Ihre Artikelstruktur an.
Was macht fabular anders als eine Excel-Liste?
Die Nummern bleiben an der Ware. In einer Nebenliste stimmt die Zuordnung so lange, bis jemand umlagert, umpackt oder zwei Chargen mischt – ab da ist sie Rekonstruktionsarbeit. In fabular wandert die Regulation mit dem Bestand mit, beim Mischen werden die Nachweise beider Quellen zusammengeführt. Und bei einem EUDR-pflichtigen Artikel lässt sich die Buchung ohne Nachweis gar nicht abschließen.
Müssen wir jeden Artikel umstellen?
Nein. Je Artikel wird deklariert, ob er EUDR-pflichtig, optional oder nicht relevant ist. Nur bei pflichtigen Artikeln greift die Validierung. So lässt sich das Modul auf die tatsächlich betroffenen Warengruppen begrenzen, statt den ganzen Stamm anzufassen.
Was passiert mit Ware, die noch keine Referenznummer hat?
Für die Übergangszeit gibt es die offizielle Dummy-Referenznummer, die sich per Knopfdruck als Position anlegen lässt. Damit bleibt die Buchung möglich, ohne dass die Pflichtfeldprüfung ausgehebelt oder abgeschaltet werden muss.
Übernimmt fabular die Meldung an das EU-System?
Die Sorgfaltserklärung wird im EU-Informationssystem abgegeben; von dort kommen Referenz- und Prüfnummer. fabular sorgt dafür, dass diese Nummern sauber erfasst, validiert und über die gesamte Kette mitgeführt werden. Welche Schritte in Ihrem Fall zusätzlich automatisiert werden können, klären wir projektbezogen – sprechen Sie uns darauf an.
Passt das zu unseren anderen Nachweispflichten?
Ja, und meist ist das der eigentliche Hebel. EUDR steht neben CSRD und dem Lieferkettengesetz, und alle drei greifen auf dieselben Stammdaten, Chargen und Lieferantenangaben zu. Wer diese Basis einmal sauber im ERP hat, bedient die nächste Vorschrift mit deutlich weniger Aufwand.
Was unterscheidet die Pflichten von Marktteilnehmern und Händlern?
Marktteilnehmer bringen eine Ware erstmals auf den EU-Markt oder führen sie aus – sie geben die Sorgfaltserklärung ab und müssen die Rückverfolgbarkeit bis zum Erzeugungsort nachweisen. Händler geben Ware weiter, die bereits im EU-Verkehr ist; für sie genügt es in der Regel, die Referenznummern ihrer Vorlieferanten zu erheben und weiterzugeben. fabular bildet beide Rollen über dieselbe Artikeldeklaration ab, ohne dafür eine eigene Struktur zu benötigen.
Sehen Sie es an Ihrer eigenen Warengruppe
Bringen Sie einen betroffenen Artikel und einen typischen Wareneingang mit. Daran zeigen wir, wie der Nachweis entsteht und bis in die Charge wandert.
