Entwaldungsfrei –und beweisbar.
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte verlangt für Rind, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Holz und Naturkautschuk einen Nachweis bis zum Erzeugungsort. Wer die Anforderung kennt, kann sie ins Tagesgeschäft einbauen, statt sie am Jahresende nachzuarbeiten.
- 7 betroffene Rohstoffgruppen
- Referenznummer bis in die Charge
- Auch beim Mischen von Chargen
Woran EUDR-Nachweise in der Praxis scheitern
Referenznummern liegen in einer Nebenliste
Eine Excel-Liste neben dem ERP kennt weder Umlagerungen noch Mischungen – nach der ersten Chargenmischung stimmt die Zuordnung nicht mehr.
Die Referenznummer wandert mit der Ware durch Wareneingang, Lager und Versand.
Unklar, welche Artikel überhaupt betroffen sind
Nicht jeder Artikel mit Holz- oder Sojaanteil fällt unter die Verordnung – ohne saubere Einstufung wird entweder zu viel oder zu wenig geprüft.
Artikel werden einmal als EUDR-pflichtig, optional oder nicht relevant eingestuft.
Fristen und Ausnahmen ändern sich laufend
Übergangsfristen und Erleichterungen wurden mehrfach angepasst – wer das nicht laufend verfolgt, arbeitet mit veralteten Annahmen.
Wir verfolgen die Fristenlage mit und passen die Konfiguration entsprechend an.
Was beim Mischen zweier Chargen passiert
Genau daran scheitert eine Nebenliste in Excel: Sie kennt den Mischvorgang nicht. Werden zwei Chargen zusammengeführt, übernimmt die Zielposition automatisch die Regulationsnachweise beider Ursprungschargen – die Zuordnung bleibt vollständig, auch nach mehreren Umlagerungen.
- Referenznummer und Prüfcode wandern vom Kontrakt bis in die Charge
- Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten als Länder mit geringem Risiko – das reduziert den Prüfaufwand
- Für Ware vor dem Stichtag gibt es die offizielle Dummy-Referenznummer per Knopfdruck
Artikel-Deklaration
EUDR-pflichtig, optional oder nicht relevant – einmal je Artikel eingestuft.
Automatische Weitergabe
Vom Kontrakt in die Warenbewegung, von dort in die Charge und weiter in den Versand.
Mischen & Umlagern
Positionen beider Quellen werden in der Zielcharge zusammengeführt.
EUDR in fabular
Sind wir überhaupt betroffen?
Wenn Sie mit Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk oder Erzeugnissen daraus handeln, mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Die genaue Einordnung hängt von Ihrer Rolle als Marktteilnehmer oder Händler ab.
Reicht eine Excel-Liste nicht auch?
Solange nichts umgelagert oder gemischt wird, vielleicht. Sobald Chargen zusammengeführt werden, verliert eine Nebenliste die korrekte Zuordnung – im ERP wandert der Nachweis mit dem Bestand mit.
Was passiert mit Ware, die noch keine Referenznummer hat?
Für die Übergangszeit gibt es die offizielle Dummy-Referenznummer, die sich per Knopfdruck als Position anlegen lässt – die Buchung bleibt möglich, ohne die Pflichtfeldprüfung abzuschalten.
Deckt das auch CSRD und das Lieferkettengesetz mit ab?
EUDR steht neben CSRD und dem Lieferkettengesetz, und alle drei greifen auf dieselben Stammdaten, Chargen und Lieferantenangaben zu. Wer diese Basis einmal sauber im ERP hat, bedient die nächste Vorschrift mit deutlich weniger Aufwand.
Prüfen Sie Ihre Betroffenheit
Bringen Sie Ihre Artikelstruktur mit. Wir zeigen, welche Artikel betroffen sind und wie der Nachweis entsteht.
